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Pressemitteilung

zum Schreiben der Senatorin vom 22.05.24 (Wegfall Profilbedarf II)

Mit großer Überraschung und großem Unverständnis haben wir das heutige Schreiben der Senatorin zur Organisation des kommenden Schuljahres zur Kenntnis genommen. Mit der Begründung, Bildungsgerechtigkeit herstellen zu wollen und Solidarität gegenüber Kollegien zu zeigen, die an Schulen in besonders herausfordernder Lage arbeiten, wurden allen allgemeinbildenden Schulen Berlins die Stunden des Profilbedarfs II für das Schuljahr 2024/25 gestrichen.

Diese Ankündigung traf nicht nur alle Schulen ohne Vorankündigung. Sondern auch der VBGL und auch die anderen Schulleitungsverbände wurden im Vorfeld weder von der Senatsverwaltung über diese Maßnahme informiert noch in die Entscheidungsfindung eingebunden.

Weniger als zwei Monate vor Beginn der Sommerferien wurde damit an vielen Grundschulen die Planung des neuen Schuljahres massiv über den Haufen geworfen. In vielen Regionen Berlins wurden in Vorbereitung des Schuljahres 2024/25 Stunden aus dem Profilbedarf II zugesagt. Gingen diese bisher zu einem überwiegenden Teil an die Gymnasien, sollten sie im kommenden Schuljahr auch den Grundschulen zur Umsetzung konkreter Projekte zur Verbesserung der Unterrichtsqualität, zur Profilentwicklung und zur Schulentwicklung zur Verfügung gestellt werden. Dazu wurden Anträge geschrieben und von der jeweiligen Schulaufsicht gesichtet, bewertet und dann entsprechend genehmigt. Diese mühevolle Arbeit der Schulleitungen und der Schulaufsicht war im Rückblick umsonst. Sieht so Wertschätzung aus???

Stunden des Profilbedarfs II dienten darüber hinaus in vielen Regionen auch dazu, Projekte wie z.B. das „Beiboot“ zu realisieren. Das „Beiboot eröffnet Schüler*innen, die in Regelklassen aus unterschiedlichsten Gründen nicht unterrichtet werden können, in Kleingruppen eine neue Perspektive. All das fällt nun weg.

Eine weitere Maßnahme laut Schreiben ist es, Referendar*innen in der Versorgungsstatistik mit 10 anstatt den bisher veranschlagten 7 Stunden anzurechnen. Nach unserer Einschätzung dienen beide Maßnahmen einzig dazu, die Statistik der fehlenden Lehrer*innen-Stunden „zu schönen“. Ein kausaler Zusammenhang der Maßnahmen lässt sich weder mit der Bildungsgerechtigkeit noch mit der Solidarität mit besonders belasteten Schulen begründen.

Sollte sich durch den Wegfall der Stunden des Profilbedarfs II an Gymnasien eine „Überausstattung“ ergeben und Kolleg*innen in der Folge -meist gegen ihren Willen- an die Grundschule wechseln müssen, stellt das für die Grundschulen nicht zwangsläufig eine Entlastung dar. Kolleg*innen, die nicht freiwillig an die Grundschule gehen und meist über wenig bis keine Kompetenzen in Bezug auf die Methodik und Didaktik des Grundschullehramts verfügen, müssten wie Quereinsteiger*innen und Referendar*innen zusätzlich engmaschig betreut werden. Dafür hat keine Grundschule Berlins Kapazitäten.

Daher fordern wir als VBGL entschieden die Rücknahme der Maßnahme!

Es spricht aus unserer Sicht auch nicht gerade für die Empathie der Senatorin, das Schreiben ausgerechnet an einem Tag an die Schulen zu schicken, an dem die GEW zum Streik für eine geringere Klassenfrequenz aufgerufen hat.

Die Grundschulen brauchen nach wie vor dringend eine planbare und verlässliche Unterstützung, stattdessen werden uns kurzfristig Stunden weggenommen. Auch warten wir weiterhin auf die von der Senatorin zugesicherte Einführung eines mittleren Managements, welches unser Verband in der Vergangenheit für alle Grundschulen vehement eingefordert hatte. Nach unserem Kenntnisstand soll es jedoch nur für jeweils sechs Grundschulen pro Bezirk zum kommenden Schuljahr eine diesbezügliche Stellenausschreibung geben. Verlässlichkeit sieht -auch in Zeiten knapper Finanzen- anders aus. An Grundschulen wird die Grundlage für eine gelingende Bildungskarriere gelegt – unter diesen Bedingungen kann das nicht gelingen.

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